Zur sicheren Befestigung von Versicherungskennzeichen für Mofas, Roller, Krankenfahrstühle, etc.
Versicherbare Fahrzeuge nach § 27 der FZV, die ein Versicherungskennzeichen führen müssen, sind:
- Leichtmofas
- Mofas
- Mopeds
- Roller und Kleinkrafträder bis zu 60 km/h
- Dreirädrige Kleinkrafträder
- vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge bis 45 km/h
- Maschinell angetriebene Krankenfahrstühle